Die AfD‑Ratsfraktion in Dortmund darf ihren Jahresempfang im Rathaus abhalten. Das hat ein Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/neujahrsempfang-afd-dortmund-gericht-recht-eilbeschluss-100.amp
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