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Eilverfahren: Verdächtig rechtsextreme AfD darf nicht so genannt werden | taz.de

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht rechtsextrem nennen, urteilt ein Verwaltungsgericht. Bestrebungen gegen die Menschenwürde seien … Weiterlesen

Originalartikel (extern): https://taz.de/Eilverfahren-zur-AfD/!6158338/

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