Zudem darf der Verfassungsschutz eine entsprechende Einstufung bis dahin nicht öffentlich bekanntgeben. Das Urteil ist anfechtbar. Nächsthöhere … Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://weltwoche.ch/daily/verwaltungsgericht-koeln-verfassungsschutz-darf-afd-vorerst-nicht-als-gesichert-rechtsextrem-bezeichnen/
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