Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Hat sich ein Parteiverbot damit erledigt? Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/politik-deutschland/das-koelner-afd-urteil-und-seine-folgen-5468288
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