In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass der Verfassungsschutz in Hessen den Landesverband der AfD beobachten darf. Im Mai kommt es nun in Wiesbaden zum Hauptsacheverfahren. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/justiz-einstufung-der-hessischen-afd-hauptsacheverfahren-im-mai-113816131
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