In einem ersten „Knockout-51″-Verfahren waren durch das Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-knockout-51-gericht-verhaengt-haft-und-bewaehrungsstrafen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260401-930-893029
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