Das Verwaltungsgericht Berlin rügt die Äußerung Weimers über Betreiber eines Buchladens als unbelegt und rechtswidrig. Für seine scharfe Einordnung als Extremisten habe es keine tragfähige Tatsachengr Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/weimer-darf-linksextreme-buchhaendler-nicht-politische-extremisten-nennen/
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