Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof weist einen Antrag der Partei zurück. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101300378/afd-in-bayern-verfassungsschutz-darf-partei-weiter-beobachten.html
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