Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/afd-verfassungsschutz-darf-gesamte-partei-beobachten/ar-AA25RaFk
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