Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.news.de/politik/859733377/afd-legt-in-sachen-parteispende-berufung-ein-news-aus-berlin-deutschland-zu-bundestag-und-finanzen-dpa-bebb/1/
Recherchekontext
Weiterfuehrende, kuratierte Einstiege zu Quellen, Einordnung und Methodik:
