Die AfD darf vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Eine beantragte Zulassung der Berufung ist gescheitert. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/afd-scheitert-vor-gericht-bayerischer-verfassungsschutz-darf-partei-beobachten/ar-AA25Qn1U
Recherchekontext
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