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Schadenersatz Esser scheitert im Berufungsprozess

200.000 Euro Schmerzensgeld hatte der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser von der Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen gefordert. Deren Beamte hätten sich rufschädigend verhalten. Doch das Gericht bestätigte auch in der Berufung das Urteil aus der ersten Instanz. Demnach hat Esser nur auf eine kleinere Summe Anspruch. Weiterlesen

Originalartikel (extern): https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-353714.html