Faktencheck
Kurzfazit
Nein. Die Behauptung ist erheblich irreführend. Die aktuell amtliche Fassung des Verfassungsschutzberichts Sachsen-Anhalt 2025 erklärt nicht die Trauer oder das Gedenken an ermordete Kinder für extremistisch. Sie führt einen Facebook-Beitrag Oliver Kirchners als Beispiel im Abschnitt „Fremdenfeindliche Agitation“ an. Im Bericht zitiert wird dabei eine politische Schuldzuweisung, die zehn Jahre Zuwanderung pauschal mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung verbindet. Der im verbreiteten Beitrag hervorgehobene Gedenksatz steht in der aktuellen amtlichen PDF an dieser Stelle nicht.
Was wird behauptet?
Ein verbreiteter Text behauptet, laut Verfassungsschutz sei es extremistisch, „von Asylbewerbern ermordeten Kindern“ zu gedenken. Als Beleg verweist er auf einen Facebook-Beitrag des AfD-Politikers Oliver Kirchner und auf dessen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2025.
Die Zuspitzung verschiebt jedoch den Gegenstand der behördlichen Bewertung. Sie macht aus der Kritik an einer politischen Pauschalisierung eine angebliche Verurteilung von Trauer und Opfergedenken.
Was steht im amtlichen Bericht?
Der Verfassungsschutzbericht behandelt die AfD Sachsen-Anhalt im Kapitel „Rechtsextremistisches Parteienspektrum“. Unter „Grund der Beobachtung“ beschreibt die Behörde ihre übergreifende Bewertung des Landesverbands. Danach folgen Beispiele aus dem Berichtsjahr.
Auf den gedruckten Seiten 26 und 27 steht die Zwischenüberschrift „Fremdenfeindliche Agitation“. Die Behörde schreibt, führende AfD-Funktionäre hätten Migranten und als fremd wahrgenommene Menschen aufgrund zugeschriebener Gruppenzugehörigkeit pauschal abgewertet und insbesondere Migranten aus muslimisch geprägten Ländern als existenzielle Gefahr dargestellt.
Als eines von mehreren Beispielen nennt der Bericht Oliver Kirchner. Der aktuell amtlich veröffentlichte Wortlaut lautet:
„Lasst uns gemeinsam die abwählen, an deren Händen das Blut der Opfer klebt und die für diese Zustände verantwortlich sind. 10 Jahre illegale und unkontrollierte Zuwanderung mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung sind genug!“
Der Bericht sagt an dieser Stelle nicht, Trauer um Opfer oder das Erinnern an ermordete Kinder sei extremistisch. Bewertet wird die konkrete politische Verknüpfung von Zuwanderung mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung innerhalb des beschriebenen Gesamtmusters.
Der verbreitete Wortlaut stimmt nicht mit der aktuellen PDF überein
Der eingereichte Text stellt stattdessen diesen Satz in den Mittelpunkt:
„Lasst uns die ermordeten Kinder, die diese illegale und unkontrollierte Zuwanderung durch die Altparteien zu verantworten hat, niemals vergessen. Es kann jeden in Deutschland treffen, immer und überall!“
Dieser Wortlaut steht in der aktuell amtlich abrufbaren PDF nicht in der Kirchner-Passage. Der verbreitete Beitrag vermittelt dadurch den Eindruck, allein ein Gedenkaufruf sei als fremdenfeindliche Agitation dokumentiert worden.
Nach einem Bericht von Apollo News umfasste Kirchners ursprünglicher Facebook-Beitrag beide Teile. Das Innenministerium habe nach Kritik eine Eingrenzung des im Verfassungsschutzbericht wiedergegebenen Zitats angekündigt. Die aktuell abrufbare PDF wurde laut ihren Metadaten am 8. Juni 2026 geändert und enthält nur den zweiten Teil. Eine frühere amtliche PDF-Fassung konnte für diesen Faktencheck bislang nicht gesichert werden. Deshalb lässt sich die genaue Alt-/Neu-Fassung nicht aus zwei amtlichen Dokumenten wortgetreu gegenüberstellen.
War die Aussage der Grund für die Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt?
Nein, jedenfalls nicht allein. Laut Bericht wurde der Landesverband bereits im Oktober 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der Bericht verweist auf Programmatik, Ideologie, zahlreiche Äußerungen und Aktivitäten sowie gerichtliche Verfahren. Kirchners Beitrag aus September 2025 erscheint später als eines von mehreren Beispielen für Entwicklungen im Berichtsjahr.
Die Formulierung, das Zitat werde als ein Beispiel für die behördliche Bewertung verwendet, ist vertretbar. Die Darstellung, dieser einzelne Gedenksatz sei der Grund für die Einstufung oder der Verfassungsschutz erkläre Opfergedenken generell für extremistisch, wird vom Bericht nicht getragen.
Kann man die behördliche Einordnung kritisieren?
Ja. Ob die konkrete Äußerung Kirchners die vom Innenministerium und Verfassungsschutz vorgenommene rechtliche beziehungsweise politische Bewertung trägt, kann kontrovers diskutiert und gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden. Ein Faktencheck muss diese Wertungsfrage von der Dokumentenfrage trennen.
Dokumentarisch fest steht: Die aktuelle amtliche Fassung bewertet nicht das Gedenken als solches. Sie ordnet einen bestimmten Teil des Posts als Beispiel in einen Abschnitt über fremdenfeindliche Agitation ein.
Fazit
Die Überschrift „Von Asylbewerbern ermordeten Kindern gedenken ist laut Verfassungsschutz extremistisch“ ist erheblich irreführend. Sie setzt Trauer und Erinnerung mit dem tatsächlichen Gegenstand der Behördenkritik gleich. Die aktuell amtliche PDF zitiert nicht den Gedenksatz, sondern den Teil des Posts, der Zuwanderung pauschal mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung verbindet.
Zudem war diese einzelne Äußerung nicht der alleinige Grund für die bereits seit 2023 bestehende Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt.
Quellen
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Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutzbehörde: Verfassungsschutzbericht 2025, insbesondere gedruckte Seiten 24–27. Amtliche Primärquelle.
https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Verfassungsschutz/VSB_2025_gesamtfassung_Presse.pdf -
Apollo News: „Trauer um ermordete Kinder extremistisch? Innenministerium ändert Skandal-Passage nach Apollo News-Bericht“, 05.06.2026, aktualisiert 06.06.2026. Sekundärquelle für die berichtete Änderungschronologie und die der Welt zugeschriebene Ministeriumsantwort.
https://apollo-news.net/trauer-um-ermordete-kinder-extremistisch-innenministerium-ändert-skandal-passage-nach-apollo-news-bericht/
Die Sekundärquelle dokumentiert ergänzend die berichtete Änderungschronologie; für den aktuellen Berichtswortlaut bleibt die amtliche PDF maßgeblich.