AfD im Netz

Recherche, Quellen und Dokumentation zur AfD

Faktencheck: Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann?

Faktencheck

Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann?

Geprüft am 2026-06-07 · automatische KI-Vorprüfung, per E-Mail zur Veröffentlichung freigegeben.
Hinweis: Dieser Faktencheck wurde automatisch aus einer Faketest-Vorprüfung erstellt. Quellen und Kernaussagen sollten bei wichtigen Entscheidungen anhand der Originalquellen gegengeprüft werden.

Eingereichter Ursprung

Aus eingereichtem Bild automatisch erkannter Text (OCR):
& Markus Frohnmaier @
de @Frohnmaier_AfD
Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr
Linnemann? Sie fordern gerade die
Abschaffung von Paragraph 188, weil es
öffentlichen Unmut gibt.
Wir als AfD haben einen Antrag in
den Bundestag eingebracht, die
Politiker-Beleidigung zu streichen und
Paragraph 188 abzuschaffen. Eure CDU
hat dagegen gestimmt.
Die CDU stimmt im Bundestag
stets anders ab, als sie öffentlich
kommuniziert. Sie täuscht die Wähler.
Wer davon genug hat, kann nur noch
unsere AfD wählen!

Eingereichte Bilder werden aus Copyright-Gründen nicht als Bilddatei veröffentlicht; angezeigt wird nur der automatisch erkannte Text (OCR).

Faketest-Ergebnis


Kurzfazit: 🟡 Teilweise belastbarer Tatsachenkern, aber stark propagandistisch zugespitzt. Dass es eine politische Debatte um § 188 StGB gibt und dass AfD-Vertreter dessen Abschaffung fordern, ist plausibel. Nicht ausreichend belegt sind in den vorliegenden Quellen aber die konkrete Bundestagsabstimmung der CDU/CSU, die behauptete Täuschungsabsicht und die pauschale Aussage, die CDU stimme „stets“ anders ab als sie öffentlich kommuniziere.

Gesamtbewertung:

Tatsachenkern:
Es geht um § 188 StGB, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter bestimmten Voraussetzungen verschärft strafbar macht. Die AfD nutzt die Debatte, um sich als Gegnerin eines angeblichen Sonderstrafrechts für Politiker darzustellen. Dass Markus Frohnmaier diesen Text oder einen sehr ähnlichen Text auf X verbreitet hat, wird durch Quelle [1] gestützt.

Framing/Wirkung:
Der Text spricht nicht neutral über eine Gesetzesfrage, sondern rahmt § 188 als „Politiker-Beleidigung“ und damit als Privileg der politischen Klasse. Das aktiviert Empörung über angebliche Doppelmoral, Elitenprivilegien und Wählertäuschung. Der Begriff verkürzt aber: § 188 schützt nicht „Politiker“ als private Sonderkaste, sondern Personen des politischen Lebens, wenn die Tat geeignet ist, ihr öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.

Absicht:
Der Beitrag soll offenkundig politischen Druck auf die CDU aufbauen und AfD-Wahlwerbung betreiben. Die Botschaft lautet: CDU redet öffentlich bürgernah, stimmt aber angeblich gegen Bürgerinteressen; wer sich betrogen fühlt, solle AfD wählen. Das ist eine klare Mobilisierungsbotschaft, keine nüchterne Rechts- oder Parlamentsanalyse.

Kritischer Befund:
Belastbar ist vor allem: Es gibt die Debatte um § 188, und der Beitrag existiert laut Suchtreffer offenbar als X-Post. Nicht belastbar belegt sind mit den vorliegenden Quellen die konkrete Abstimmungslage im Bundestag und die pauschale Behauptung, die CDU täusche systematisch Wähler. Besonders problematisch ist das Wort „stets“: Es macht aus einem möglichen Einzelfall eine umfassende Charakterbehauptung, ohne dafür Belege zu liefern.

ERKANNTER INHALT

Der wahrscheinlich gemeinte Wortlaut lautet:

„Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann? Sie fordern gerade die Abschaffung von Paragraph 188, weil es öffentlichen Unmut gibt.

Wir als AfD haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, die Politiker-Beleidigung zu streichen und Paragraph 188 abzuschaffen. Eure CDU hat dagegen gestimmt.

Die CDU stimmt im Bundestag stets anders ab, als sie öffentlich kommuniziert. Sie täuscht die Wähler.

Wer davon genug hat, kann nur noch unsere AfD wählen!“

Unsicherheiten:

  • Im OCR-Text erscheint am Anfang „& Markus Frohnmaier @ de @Frohnmaier_AfD“. Gemeint ist sehr wahrscheinlich ein Screenshot eines X/Twitter-Beitrags von Markus Frohnmaier, Account „@Frohnmaier_AfD“.
  • „Paragraph 188“ meint sehr wahrscheinlich § 188 Strafgesetzbuch.
  • „Politiker-Beleidigung“ ist keine amtliche Bezeichnung, sondern eine politische Zuspitzung.

FAKTENCHECK NACH AUSSAGEN

Aussage: „Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann? Sie fordern gerade die Abschaffung von Paragraph 188, weil es öffentlichen Unmut gibt.“

Bewertung: 🟡 teilweise

Warum:
Es ist plausibel, dass Carsten Linnemann beziehungsweise CDU-Vertreter öffentlich eine Änderung oder Abschaffung von § 188 StGB thematisiert haben. Der konkrete Beweggrund „weil es öffentlichen Unmut gibt“ ist aber eine Deutung des Verfassers. Ob Linnemann dies ausdrücklich so begründet hat, lässt sich aus den mitgelieferten Quellen nicht überprüfen.

Quellenbezug:
Quelle [1] belegt als Suchtreffer, dass dieser Satz offenbar in einem X-Beitrag von Markus Frohnmaier vorkommt. Die Quelle belegt aber nicht unabhängig, ob Linnemann die Abschaffung tatsächlich in genau dieser Weise gefordert oder begründet hat.

Einordnung:
Hier wird ein politischer Gegner als opportunistisch dargestellt: Er handle angeblich erst, wenn öffentlicher Druck entsteht. Das kann zutreffen, ist mit den vorhandenen Quellen aber nicht belegt.

Aussage: „Wir als AfD haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, die Politiker-Beleidigung zu streichen und Paragraph 188 abzuschaffen.“

Bewertung: 🟡 teilweise

Warum:
Dass die AfD parlamentarisch die Streichung oder Abschaffung von § 188 StGB gefordert hat, ist plausibel und passt zur politischen Positionierung der Partei. Mit den vorliegenden automatisch gefundenen Quellen ist der konkrete Bundestagsantrag aber nicht nachgewiesen, weil keine Bundestagsdrucksache, kein Plenarprotokoll und kein offizieller Bundestagslink vorliegt.

Quellenbezug:
Quelle [1] zeigt nur den behaupteten X-Beitrag. Sie ist brauchbar zur Rekonstruktion des Inhalts, aber keine ausreichende Quelle für den parlamentarischen Vorgang selbst. Quellen [2] bis [5] tragen hierzu nichts bei.

Einordnung:
Der Begriff „Politiker-Beleidigung“ ist stark verkürzend. § 188 StGB heißt nicht so und betrifft nicht jede Beleidigung eines Politikers, sondern bestimmte Ehrdelikte gegen Personen des politischen Lebens, wenn die Tat mit deren öffentlicher Stellung zusammenhängt und geeignet ist, ihr öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.

Aussage: „Eure CDU hat dagegen gestimmt.“

Bewertung: ⚫ unbelegt auf Basis der vorliegenden Quellen

Warum:
Diese Aussage wäre grundsätzlich prüfbar, aber dafür bräuchte man den konkreten Bundestagsantrag, die Drucksachennummer, das Abstimmungsdatum und das Abstimmungsverhalten der Fraktionen. Diese Belege liegen in den automatisch gefundenen Quellen nicht vor.

Quellenbezug:
Quelle [1] enthält die Behauptung, aber keinen unabhängigen Nachweis. Die übrigen Quellen sind Wörterbuch-, Grammatik- oder Beispielsatzseiten und für diese Prüfung unbrauchbar.

Einordnung:
Die Aussage kann wahr sein, falsch sein oder nur teilweise stimmen, etwa wenn es um Ausschussabstimmungen, namentliche Abstimmungen, Enthaltungen oder einen anders formulierten Antrag ging. Ohne Bundestagsprotokoll ist sie nicht hart belegbar.

Aussage: „Die CDU stimmt im Bundestag stets anders ab, als sie öffentlich kommuniziert.“

Bewertung: 🔴 falsch bzw. jedenfalls unzulässig pauschalisiert

Warum:
Das Wort „stets“ behauptet ein durchgängiges Muster: Die CDU stimme im Bundestag immer anders ab als sie öffentlich kommuniziert. Eine solche Totalbehauptung ist extrem weitgehend und mit den vorliegenden Quellen nicht belegt. Schon einzelne Gegenbeispiele würden sie widerlegen. Selbst wenn es im konkreten Fall einen Widerspruch zwischen öffentlicher Aussage und Abstimmung gäbe, folgt daraus nicht „stets“.

Quellenbezug:
Keine der mitgelieferten Quellen belegt diese pauschale Behauptung. Quelle [1] zeigt nur, dass Frohnmaier sie offenbar verbreitet hat.

Einordnung:
Das ist politisches Framing, kein sauberer Faktenbefund. Es soll Misstrauen erzeugen und die CDU als grundsätzlich unehrlich darstellen.

Aussage: „Sie täuscht die Wähler.“

Bewertung: ⚫ unbelegt

Warum:
„Täuschung“ unterstellt Absicht. Dafür bräuchte man Belege, dass CDU-Vertreter bewusst etwas anderes öffentlich angekündigt haben als sie tatsächlich wollten oder parlamentarisch getan haben. Solche Belege werden nicht vorgelegt.

Quellenbezug:
Die mitgelieferten Quellen liefern keinen Nachweis für eine Täuschungsabsicht.

Einordnung:
Das ist eine wertende politische Anklage. Sie kann als Meinung oder Vorwurf verstanden werden, ist aber faktisch nicht belegt. Besonders problematisch ist, dass aus einer möglichen politischen Inkonsistenz direkt eine vorsätzliche Wählertäuschung gemacht wird.

Aussage: „Wer davon genug hat, kann nur noch unsere AfD wählen!“

Bewertung: ⚪ nicht als Tatsachenbehauptung prüfbar

Warum:
Das ist eine Wahlwerbe- und Mobilisierungsaussage, keine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Wort „nur“ schließt alle anderen politischen Optionen aus, ist aber rhetorisch gemeint.

Quellenbezug:
Quelle [1] stützt, dass diese Aussage Bestandteil des Posts ist. Inhaltlich ist sie politische Werbung.

Einordnung:
Der Satz ist der Zweck des Beitrags: Empörung über angebliche CDU-Doppelmoral soll in Wahlentscheidung für die AfD umgeleitet werden.

QUELLENLAGE

  1. [1] Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann? Sie fordern gerade die …
    Markus Frohnmaier (@Frohnmaier_AfD). 74 replies. Ist Ihnen das nicht peinlich, Herr Linnemann? Sie fordern gerade die Abschaffung von Paragraph 188, weil es öffentlichen Unmut gibt. Wir als AfD haben einen Antrag in den Bundestag eingebrach
  2. [2] Grammatikprüfung online ️ Duden-Mentor
    Einfach online die Grammatik überprüfen und Fehler korrigieren ️ Mit dem Duden-Mentor verbessern Sie Ihre Texte ️ Jetzt loslegen!
  3. [3] Grammatik, Stil und Rechtschreibung prüfen – korrekturen.de
    Nutzen Sie unsere Wortsuche, um spezielle Schreibweisen zu klären: Bei Fragen zur Rechtschreibung hilft Ihnen auch unser Forum gerne weiter. Die häufigsten Zweifelsfälle der neuen Rechtschreibung finden Sie in einer vergleichenden Gegenüber
  4. [4] peinlich – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme …
    Bedeutungsübersicht 1. Unbehagen, Verlegenheit hervorrufend, unangenehm a) etw. ist peinlich b) etw. ist jmdm. peinlich 2. sehr sorgfältig, äußerst genau dient als Verstärkung 3. [veraltet, Jura] Leib und Leben betreffend unter Anwendung de
  5. [5] oder dagegen Beispielsätze – Verwendung von oder dagegen in einem Satz
    Wie verwendet man "oder dagegen" in einem Satz? Diese Sätze sind von externen Quellen und können mitunter Fehler enthalten. bab.la ist für diese Inhalte nicht verantwortlich. Sehen Sie, wie man oder dagegen in einem Satz verwendet. Viele Be

WAS FEHLT FUER EINE HAERTERE PRUEFUNG?

  • Die genaue Bundestagsdrucksache des AfD-Antrags oder Gesetzentwurfs zur Abschaffung von § 188 StGB.
  • Das Datum der Beratung und Abstimmung im Bundestag.
  • Das Plenarprotokoll oder die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses.
  • Das konkrete Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Fraktion: Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung, Nichtteilnahme.
  • Die Originalaussage von Carsten Linnemann im Wortlaut, inklusive Datum und Kontext.
  • Ein Abgleich, ob Linnemann wirklich die vollständige Abschaffung von § 188 forderte oder nur eine Reform, Einschränkung oder politische Neubewertung.
  • Belege dafür, dass die CDU öffentlich eine bestimmte Position vertreten und parlamentarisch bewusst anders gehandelt hat. Ohne solche Belege bleibt „Täuschung der Wähler“ ein politischer Vorwurf, kein nachgewiesener Fakt.

Hinweis: Dies ist eine automatische KI-Vorpruefung und kann Fehler enthalten. Bitte wichtige Ergebnisse anhand der Quellen selbst gegenpruefen.