Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag weiterleiten, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD bezifferte den Wert der Sachspende auf gut 2,3 Millionen Euro und überwies das Geld vorsorglich „zur Verwahrung“, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.sueddeutsche.de/politik/parteien-bundestag-muss-afd-spende-nicht-zurueckzahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260507-930-48488
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