Der AfD-Landesverband Niedersachsen darf laut einem Gericht als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung behandelt werden. Einen Eilantrag wies es ab. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-06/afd-niedersachsen-verfassungsschutz-beobachtungsobjekt-gericht-gxe
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