Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD in Bayern weiter unter Beobachtung halten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete das mit der Parteilinie zur Remigration. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-06/afd-bayern-verfassungsschutz-beobachtung-gericht-gxe
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