Rechtsniederlage für die AfD auch in zweiter Instanz: Bayerns Verfassungsschutz kann die Partei weiterhin überwachen, wie das Verwaltungsgericht entschieden Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://lomazoma.com/der-bayerische-verfassungsschutz-darf-die-afd-ueberwachen-die-entscheidung-ist-nicht-anfechtbar/
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