Im Freistaat kann die AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied nun das Verwaltungsgericht in München. München – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Weiterlesen
Originalartikel (extern): https://www.merkur.de/politik/gericht-urteilt-bayerns-verfassungsschutz-darf-afd-beobachten-zr-94355079.html
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