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Gericht urteilt: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

München – Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte. (Mehr in Kürze) Weiterlesen

Originalartikel (extern): https://www.hna.de/politik/gericht-urteilt-bayerns-verfassungsschutz-darf-afd-beobachten-zr-94355079.html

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