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Recherche, Quellen und Dokumentation zur AfD

AfD im Bundestag: Fraktion, Abgeordnete und Drucksachen

21. Wahlperiode · Fraktion, Abgeordnete und parlamentarische Arbeit · Stand: 16. Juli 2026

Dieser Hub erschließt die parlamentarische Arbeit der AfD im Deutschen Bundestag über offizielle Bundestags- und DIP-Quellen. Er führt zu Fraktion, Abgeordneten, Ausschüssen, Drucksachen, Plenarsitzungen, Protokollen und namentlichen Abstimmungen, ohne aus wechselnden Listen eine eigene Mitgliederzahl abzuleiten.

Quellenebene benennen: Eine institutionelle Bundestags- oder DIP-Seite dokumentiert parlamentarische Daten. Die Website der AfD-Bundestagsfraktion ist dagegen eine Fraktionsquelle. Eine persönliche Aussage eines Abgeordneten ist weder automatisch Fraktionsposition noch Parteibeschluss; ein Antrag ist noch kein Bundestagsbeschluss.

Fraktion, Abgeordnete und Ausschüsse

Die offiziellen Bundestagsseiten bilden den aktuellen organisatorischen Stand ab. Für Namen, Funktionen und Ausschussmitgliedschaften sind sie belastbarer als eine statische Abschrift auf dieser Seite.

Drucksachen, Plenum und Abstimmungen

Für die Prüfung einer konkreten Behauptung sollten Dokument, Beratung und Ergebnis verbunden werden. Die folgenden offiziellen Zugänge decken unterschiedliche Teile dieser Dokumentenspur ab.

Fünf Quellenebenen unterscheiden

Bundestag und DIP
Institutionelle Quellen für Abgeordnete, Gremien, Drucksachen, Protokolle, Tagesordnungen und Abstimmungen. Sie dokumentieren das parlamentarische Geschehen.
Fraktionsquelle
Die Fraktionswebsite veröffentlicht eigene Positionen und Kommunikation. Sie belegt, was die Fraktion selbst erklärt, nicht eine unabhängige Bewertung.
Parteiquelle
Bundespartei, Landesverbände und Parteitage sprechen für die Partei auf ihrer jeweiligen Ebene. Eine Parteiposition ist nicht automatisch identisch mit einem Fraktionsvorgang.
Einzelabgeordneter
Die offizielle Bundestagsbiografie belegt Mandat und parlamentarische Funktionen. Persönliche Reden oder Websites belegen individuelle Aussagen, nicht automatisch Fraktions- oder Parteibeschlüsse.
Bundestagsbeschluss
Ein angenommener Beschluss ist vom eingebrachten Antrag, einer Ausschussempfehlung und einer Rede zu unterscheiden. Maßgeblich sind Verfahrensstand und dokumentiertes Abstimmungsergebnis.

AfD-Vorgänge im Bundestag in sechs Schritten prüfen

  1. Behauptung bestimmen: Geht es um Fraktionsführung, Abgeordnetenfunktion, Antrag, Anfrage, Rede, Ausschussarbeit oder Abstimmung?
  2. Quellenebene wählen: Bundestag/DIP für parlamentarische Daten, Fraktionsseite für Selbstdarstellung, Parteiseite für Parteibeschlüsse.
  3. DIP eingrenzen: „AfD“ mit Thema, Person oder Dokumentart kombinieren und Wahlperiode sowie Zeitraum filtern.
  4. Original öffnen: Drucksachennummer, Datum, Urheber, Dokumenttyp, Seitenzahl und Wortlaut sichern.
  5. Folgespur prüfen: Antwort, Ausschussberatung, Beschlussempfehlung, Plenarprotokoll und Abstimmung ergänzen.
  6. Nur den belegten Stand formulieren: eingebracht, beraten, empfohlen, angenommen, abgelehnt oder umgesetzt nicht miteinander gleichsetzen.

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