Parlamentarisches Fragerecht · Deutscher Bundestag · Stand: 16. Juli 2026
Eine Kleine Anfrage ist im Deutschen Bundestag eine schriftliche Vorlage, mit der eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder Auskunft von der Bundesregierung über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangen können. Anfrage und Regierungsantwort werden als parlamentarische Drucksachen veröffentlicht und lassen sich im DIP gemeinsam als Vorgang recherchieren.
Wer darf fragen und wie läuft das Verfahren?
Nach § 75 Absatz 3 und § 76 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann eine Kleine Anfrage von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht werden. § 104 regelt Inhalt und Antwortverfahren.
- Bundestagsglossar: Kleine AnfrageOffizielle Kurzerklärung: Auskunft von der Bundesregierung, Einreichung in Fraktionsstärke und keine Beratung im Bundestag.
- Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesMaßgeblich sind insbesondere § 75 Absatz 3, § 76 Absatz 1 und § 104.
- Die Fragen müssen einen bestimmt bezeichneten Bereich betreffen und werden dem Präsidenten des Bundestages eingereicht.
- Sie dürfen nach § 104 Absatz 1 keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten; eine kurze Begründung ist möglich.
- Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu antworten.
- Die Frist kann nach § 104 Absatz 2 im Benehmen mit dem Fragesteller verlängert werden.
- Kleine Anfragen werden nicht als Verhandlungsgegenstand im Plenum beraten.
Anfrage und Antwort im DIP verbinden
Anfrage und Antwort sind regelmäßig zwei eigenständige Bundestagsdrucksachen mit unterschiedlichen Nummern. Die DIP-Vorgangsansicht verbindet beide Dokumente, zeigt Initiative, Datum und Beratungsstand und ist deshalb für die Recherche geeigneter als eine isolierte Dokumentensuche.
- DIP – allgemeiner RechercheeinstiegVorgänge, Drucksachen, Plenarprotokolle und parlamentarische Aktivitäten über mehrere Wahlperioden durchsuchen.
- Kleine Anfragen der 21. WahlperiodeAktueller gefilterter DIP-Vorgangszugang; beim Wechsel der Wahlperiode muss der Filter angepasst werden.
Was belegt welcher Teil?
- Anfrage
- Belegt, dass eine Fraktion oder Abgeordnete im erforderlichen Quorum bestimmte Fragen gestellt haben. In Fragen enthaltene Annahmen sind dadurch nicht als Tatsachen bestätigt.
- Regierungsantwort
- Dokumentiert die Angaben, Datenlage und Rechtsauffassung der Bundesregierung zum Antwortzeitpunkt. Präzise Zitierform: „Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort …“
- Drucksache
- Ist die offizielle parlamentarische Veröffentlichungsform. Anfrage und Antwort haben regelmäßig eigene Drucksachennummern, auch wenn die Antwort den Fragetext nochmals abdruckt.
- DIP-Vorgang
- Verknüpft Anfrage, Antwort und Metadaten zu einer recherchierbaren Dokumentenspur. Suchausschnitte ersetzen nicht die vollständigen PDF- oder HTML-Dokumente.
- Teil- oder Nichtantwort
- Kann etwa mit fehlenden Daten, Unzuständigkeit, Schutzrechten, Staatswohl, Geheimschutz oder dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung begründet werden. Die konkrete Rechtmäßigkeit folgt nicht allein aus dem Abdruck dieser Begründung.
Kleine Anfrage von anderen Instrumenten abgrenzen
- Antrag
- Zielt auf einen parlamentarischen Beschluss oder eine politische Forderung. Maßgeblich sind Beratung, Beschlussempfehlung und Abstimmung.
- Große Anfrage
- Folgt einem anderen Verfahren und kann auf die Tagesordnung gesetzt und beraten werden. Die Regeln der Kleinen Anfrage dürfen nicht übertragen werden.
- Einzelfrage
- Einzelne Abgeordnete haben nach § 105 GO-BT und Anlage 2 eigene Rechte auf kurze mündliche oder schriftliche Fragen. Das ist keine Kleine Anfrage.
- Plenarrede
- Ist ein politischer Redebeitrag im Sitzungsverlauf. Wortlaut und Kontext stehen im Plenarprotokoll; die Rede ist keine Regierungsantwort.
Kleine Anfrage in sechs Schritten prüfen
Der folgende Ablauf ist ein praktischer Rechercheweg dieses Angebots, keine zusätzliche Verfahrensregel des Bundestages.
- Vorgang öffnen: Im DIP den Vorgangstyp „Kleine Anfrage“ verwenden und nach Thema, Initiative oder Wahlperiode filtern.
- Beide Nummern notieren: Drucksachennummern von Anfrage und Antwort sowie deren jeweiliges Datum getrennt erfassen.
- Frage vollständig lesen: Vorbemerkung, Begriffe, Stichtage und mögliche Vorannahmen der Einreichenden markieren.
- Antwort vollständig lesen: Vorbemerkung der Bundesregierung, Tabellen, Fußnoten, Definitionen und Zuständigkeitshinweise einbeziehen.
- Einschränkungen benennen: Fehlende Daten, Schätzungen, Teilantworten, Geheimschutz oder Verweise auf andere Ebenen nicht auslassen.
- Aktualität prüfen: Nach späteren Antworten, amtlichen Statistiken oder methodisch vergleichbaren Daten mit neuerem Stichtag suchen.
Weiterführende Recherche
- AfD im Bundestag: Fraktion, Abgeordnete, Ausschüsse, Drucksachen, Plenum und Abstimmungen.
- Parlamentsdokumente recherchieren: offizielle Dokumentensuchen für Bund, 16 Länder und EU.
- AfD-Quellenverzeichnis: parlamentarische, amtliche, gerichtliche und parteioffizielle Quellen.
- Methodik: Quellenbewertung, Transparenz und Grenzen der Auswertung.